Reisebedingungen für alle Programme des Reiseveranstalters Albrecht Golf Verlag GmbH

Stand März 2024

Sehr geehrter Reisegast, in Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches werden zwischen Ihnen als Reisenden und uns als Reiseveranstalter die nachfolgenden Reisebedingungen vereinbart. Bei dem folgenden Text handelt es sich um die Gesamtfassung der Reisebedingungen. Es wird zu Ihrer eigenen Sicherheit empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen. Albrecht Golf Verlag GmbH wird Sie hierüber gerne informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der gebuchten Reise bei uns um keine Pauschalreise i.S.d. § 651 ff. BGB handelt.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns, verbindlich für Sie, den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann ausschließlich schriftlich (Fax oder Post) erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für eigene Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande, wenn wir die schriftliche Reisebestätigung/Rechnung dem Anmelder bzw. dem vom Anmelder gewählten Buchungsbüro (Reisemittler) zugesandt haben. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustanden, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot durch ausdrückliche, oder schlüssige Erklärung annehmen. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach werden wir Ihnen direkt oder über Ihr Reisebüro die vollständige Reisebestätigung aushändigen oder zusenden.

2. Bezahlung

2.1. Bei Vertragsabschluss ist unaufgefordert eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises pro Reisenden, zu leisten. Der Restbetrag wird 30 Tage vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise, wie gebucht, durchgeführt wird und insbesondere nicht mehr aus den in Ziff. 7 und Ziff. 8 genannten Gründen abgesagt werden kann, gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. Zur Absicherung der Kundengelder hat Albrecht Golf Verlag GmbH eine Insolvenzversicherung bei Trafelsafe GmbH abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird Ihnen zusammen mit der Reisebestätigung zugestellt. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i.S.d. § 651 r Abs. 4 BGB erfolgen.

2.2. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, berechtigt uns dies nach einer Mahnung zum Rücktritt vom Vertrag. Albrecht Golf Verlag GmbH kann dann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziff. 5.3. verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Sollten Sie bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt nicht im Besitz der Reiseunterlagen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Reisebüro oder an uns.

2.3. Entschädigung für Reiserücktritte, Bearbeitung- und Umbuchungskosten sowie Versicherungsprämien sind bei Rechnungsstellung sofort fällig.

3. Leistungen

3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist die Reiseausschreibung verbindlich sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Veranstalter. Im Reisepreis nicht eingeschlossen sind: gesetzliche oder behördlich festgelegte Gebühren (Visa Gebühren etc.) sowie lediglich vermittelte Fremdleistungen (wie Ausflüge, Sportveranstaltungen etc.) Diese Kosten können sich kurzfristig ändern. Vor Vertragsschluss können wir jederzeit eine Änderung der Katalogangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Wir und der Reisende können von der Reiseausschreibung abweichende Leistungen vereinbaren.

3.2. Soweit eine bestimmte Reise außerhalb des Prospekts als Sonderangebot angeboten, vom Reisenden direkt oder durch das von ihm beauftragte Reisebüro unter Bezugnahme auf das Sonderangebot gebucht und von uns entsprechend bestätigt wird, gilt ausschließlich die Beschreibung im Sonderangebot, und zwar auch dann, wenn die betreffende Reise oder einzelne Reiseleistungen im weiteren Umfang auch im regulären Reiseprospekt enthalten sind.

3.3. Für die Bearbeitung von individuellen Reisen, Reiseteilen oder Sonderanfragen wird eine Gebühr von 15,- EURO je Person erhoben.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind gestattet, wenn sie von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären.

4.3. Es wird sich vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, wenn sich die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes ändern oder die vom Reisenden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Eine Erhöhung aufgrund der vorstehenden Absätze ist nur möglich, wenn zwischen dem Abschluss des Reisevertrages und dem geplanten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss nicht vorliegen und für den Reiseveranstalter auch nicht vorhersehbar waren. Preiserhöhungen, welche später als 21 Tage vor dem geplanten Reisebeginn erfolgen, sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, vom Reisevertrag ohne Gebühren zurückzutreten.

4.4. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preisanpassung gemäß Ziffer 4.3 kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Dieses Recht hat der Reisende unverzüglich nach unserer Erklärung uns gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

5.1. Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Dies sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Schon ausgelieferte Reiseunterlagen müssen Sie beifügen.

5.2. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Buchende uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Hierfür können wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,- EURO pro Person erheben. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder Reise nicht an und ist auch kein Dritter in diesen Vertrag eingetreten, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Der Ersatzanspruch kann pauschaliert werden. Der Zeitpunkt wird bestimmt durch den Eingang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung in unserem Hause. Falls Sie meinen, dass in Ihrem Fall durch Einsparungen bzw. anderweitige Verwendung der Reiseleistungen ein niedrigerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist, steht es Ihnen frei, den entsprechenden Nachweis zu führen. Falls Sie den Nachweis jedoch nicht führen, sind Sie verpflichtet, den auf Grund der nachstehenden Pauschalen errechneten Betrag zu zahlen.

5.3. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen in der Regel für jeden angemeldeten Teilnehmer: Bei Flugreisen oder bei Buchungen mit eigener Anreise solange im Angebot nicht anders beschrieben:

  • bis zum 35. Tag vor Reisebeginn fallen keine Gebühren an
  • Ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
  • Ab dem 22. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
  • Ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
  • Ab dem 05. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
  • Ab dem 03. Tag vor Reisebeginn 100% des Reisepreises

Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Bitte beachten Sie die abweichenden Regelungen für Gruppenreisen (Ziffer 8.).

5.4. Für die Bearbeitung von Umbuchungen werden pro Reisegast 25,- EURO erhoben. Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn den Reisetermin oder die Reiseart ändern, das Reiseziel oder die Unterkunft ändern möchten, dann können Sie dies nur noch tun, indem Sie die gebuchte Reise gegen Gebühr stornieren und eine neue Reise anmelden.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir sind berechtigt, 20% des erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.

7. Rücktritt und Kündigung durch Albrecht Golf Verlag GmbH

7.1. Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Im Übrigen bleiben Schadenersatzansprüche unberührt.

7.2. Sollte die Unmöglichkeit der Reisedurchführung früher ersichtlich sein, werden wir Sie unterrichten.

7.3. Sollten wir den Reisevertrag gemäß Ziffer 8. kündigen, so sind Sie berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung durch Albrecht Golf Verlag GmbH uns gegenüber geltend zu machen; sofern Sie auf Ihr Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verzichten, erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8.Gruppenreisen (Rücktrittsrecht, Stornobedingungen)

8.1. Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalgruppenreisevertrag zurücktreten, wenn
a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben wurde, und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angegeben wurde.

8.2. Wenn die in einer Gruppenreiseausschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl bei einer Gruppenreise nicht erreicht wird, können wir
a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
b) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen,
vom Gruppenreisevertrag zurücktreten.

8.3. Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

8.4. Wird die Gruppenreise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

8.5. Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Gruppenreise zurücktreten (siehe Ziffer 5.1.).
8.5.1. Für einen Rücktritt des Kunden vor dem Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung gemäß Ziffer 8.2. zugegangen sein muss, gelten die allgemeinen Rücktrittsbedingungen gemäß Ziffer 5.
8.5.2. Für einen Rücktritt des Kunden nach dem Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung gemäß Ziffer 8.2. zugegangen sein muss, ist der volle Reisepreis als pauschalisierte Rücktrittsgebühr zu bezahlen. Bei Gruppenreisen ist zu berücksichtigen, dass die Ermäßigungen bzw. Vergünstigungen von der Anzahl der Gruppenreiseteilnehmer abhängt und die Buchungen nach dem in Ziffer 8.2. genannten Zeitpunkt bzw. nach der Bestätigung der Gruppenreise durch uns erfolgen.
8.5.3. Falls Sie meinen, dass in Ihrem Fall durch Einsparungen bzw. anderweitige Verwendung der Reiseleistungen ein niedrigerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist, steht es Ihnen frei, den entsprechenden Nachweis zu führen. Falls Sie den Nachweis jedoch nicht führen, sind Sie verpflichtet, den auf Grund der nachstehenden Pauschalen errechneten Betrag zu zahlen.

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

9.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Fall der Kündigung durch Albrecht Golf Verlag GmbH stehen Ihnen auch die in Ziff. 7.3. genannten Rechte zu.

9.2. Ergeben sich die zu einer Kündigung berechtigenden Umstände nach Antritt der Reise, so kann der Vertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. Wir werden dann sofort die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls eine Rückbeförderung vorgesehen war, zurückbefördert. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

10. Haftung

10.1. Wir haften als Reiseveranstalter für
10.1.1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
10.1.2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
10.1.3. die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat;
10.1.4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen;
10.1.5. ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

11. Gewährleistung

11.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

11.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

11.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener von Ihnen gesetzter Frist keine Abhilfe, so können Sie den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen (zweckmäßigerweise schriftlich). Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie den Anspruch auf Rückbeförderung und schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen nicht völlig wertlos für Sie waren.

11.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

12. Beschränkung der Haftung

12.1. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes, der nicht Körperschaden ist, weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen, dem Reisegast entstandenen Schaden, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

12.2. Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auch Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12.3. Deliktische Haftung: Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Reisegast und Reise 4.100,- EURO. Übersteigt der 3-fache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt.

12.4. Wir haften generell nicht für Fremdleistungen, die nicht Bestandteil der gebuchten Reise sind (z.B. Ausflüge, Sportausübungen usw.). Solche zusätzlichen Leistungen werden zum Beispiel von der Agentur vor Ort oder dem Hotel in Eigenregie angeboten. Auch wenn sie durch einen Reiseleiter, der für uns tätig ist, angeboten werden, handelt es sich um eine Fremdleistung, für die nicht wir, sondern nur unsere Leistungsträger vor Ort selbst haften. Falls solche Fremdleistungen vermittelt werden, ist unsere Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Unsere Haftung beschränkt sich auf die in der Reisebestätigung genannten Leistungen.

13. Mitwirkungspflicht

13.1. Bei Leistungsstörungen sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, daran mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.2. Sollten Sie Beanstandungen haben, für die wir einstehen können, so wenden Sie sich bitte sofort an unsere örtliche Vertretung. Sie wird sich umgehend um Abhilfe bemühen. Wenn Sie festgestellte Mängel der Vertretung vor Ort oder uns gegenüber nicht anzeigen, haben Sie später keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz. Ansprüche können von der Vertretung vor Ort nicht anerkannt werden. Wenn wir keine örtliche Reiseleitung eingesetzt haben und nach der vertraglichen Vereinbarung eine solche auch nicht geschuldet ist, sind Sie verpflichtet, uns direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit uns kann unter der in Ziffer 14.1. genannten Adresse aufgenommen werden.

13.3. Können Ihre Beanstandungen auch von der Vertretung nicht hinreichend behoben werden, sollten Sie zusammen mit unserer Vertretung eine Niederschrift über eine Beanstandung abfassen.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

14.1. Alle vertraglichen und deliktischen Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reise sollte der Reisende unverzüglich nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Die Anzeige von Mängeln kann nur gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder der Albrecht Golf Verlag GmbH unter folgender Anschrift erfolgen: Albrecht Golf Verlag GmbH, Klenzestr. 23, 80469 München, Telefon +49 (089) 85 85 30, Fax +49 (089) 85 85 3-197 erfolgen. Eine schriftliche Anzeige wird dringend empfohlen. Die Verjährungsfrist für Reisemängel beträgt zwei Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende Mängelansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert oder die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tod verjähren 3 Jahre nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise.

14.2. Das Reisebüro tritt als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen durch Kunden entgegenzunehmen.

14.3. Abtretungsverbot. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus Anlass des Reisevertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Auch die gerichtliche Geltendmachung dieser Ansprüche durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.

15. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften

15.1. Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuell Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

15.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang von Visa durch die diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei dann, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.

15.3. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.

15.4. Bitte achten Sie selbst darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die gebuchte Reise noch eine ausreichende Gültigkeitsdauer aufweist.

15.5. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wir verwiesen.

16. Gerichtsstand und Gültigkeit

16.1. Vereinbart ist deutsches Recht und die Zuständigkeit deutscher Gerichte.

16.2. Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richte sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

16.3. Sämtliche Angaben im Prospekt/der Reiseausschreibung entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen dieser Angaben bis zum Vertragsschluss bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleich gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

16.4. Reiseveranstalter:
Albrecht Golf Verlag GmbH, Klenzestr. 23, 80469 München

Individuelle Beratung / Buchung

Mo-Fr: 9:00 - 17:00 Uhr

+49 (89) 85853-300

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